Ab Mitte August werden die Zusagen und Ablehnungsbescheide für die begehrten Studienplätze verschickt. In diesem Jahr wird es wohl wesentlich mehr Absagen geben: Durch die doppelten Abiturjahrgänge in Bayern und Niedersachsen und die Aussetzung der Wehrpflicht bewarben sich viel mehr Abiturienten als sonst an den Unis und Hochschulen. Nicht nur in den Hochschulstart-Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin wird es noch enger. Auch dezentral vergebene Fächer wie Psychologie, Soziale Arbeit und BWL werden durch den Anstieg der geforderten Abiturnote für viele Abiturienten unerreichbar. Fachleute prophezeien, dass Wartezeiten auf einen Studienplatz von über fünf Jahren kein Einzelfall mehr bleiben.
Doch noch zum Wunsch-Studium
Mit Justitias Hilfe kann man trotzdem zu seinem Wunschstudienplatz kommen: Fast alle Universitäten und Fachhochschulen halten nämlich jedes Semester zahlreiche Studienplätze zurück, um Kosten einzusparen. Rechtens ist das jedoch nicht. "Spezialisierte Rechtsanwälte können den Hochschulen diese Einsparungen nachweisen. Mit der Folge, dass an den Studienplatzkläger der eingesparte Studienplatz vergeben wird - grundsätzlich sogar ohne Rücksicht auf Abiturnote und Wartezeit", so Fachanwalt Naumann zu Grünberg aus Hamburg. Dieses Einklagen von Studienplätzen ist in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. Naumann zu Grünberg rät, dass sich Abiturienten sofort nach dem ersten Ablehnungsbescheid um ihre Rechte kümmern: denn für die Studienplatzklage gibt es enge Fristen. Wer die verpasst, verpasst wertvolle Chancen auf sein Wunschfach.
Wo lohnt sich die Studienplatz-Klage?
Während in den Hochschulstart-Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin immer mehrere Hochschulen zur Chancenerhöhung parallel verklagt werden, ist in Fächern wie Lehramt oder Sportwissenschaften die Klage gegen ein bis zwei Hochschulen oft ausreichend. "Sehr gute Chancen gibt es auch in der Psychologie", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg.
Auch für Spätentschlossene gibt es noch Möglichkeiten: In vielen Studiengängen ist die Studienplatzklage im August auch ohne vorherige "normale" Bewerbung möglich. Liegt jedoch ein Ablehnungsbescheid vor, dann laufen Fristen und die ersten Schritte der Studienplatzklage müssen rasch geplant werden.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten von Studienplatzklagen. Weitere Informationen zum Thema "Studienplatz einklagen" gibt es auf www.uni-recht.de.
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