Seit dem 1. Juli 2011 sind Banken verpflichtet, dem Kunden bei einer Wertpapierberatung ein „Produktinformationsblatt“ auszuhändigen. Geldanleger sollen damit deutlich besser vor Falschberatung geschützt und auf dem Markt mehr Transparenz geschaffen werden.
Neben dem genauen Produktnamen, der Produktart und dem Namen des Anbieters oder Herausgebers enthält es sehr ausführliche und detaillierte Informationen dazu, wie das Finanzprodukt funktioniert. Chancen und Risiken des gewählten Anlageproduktes müssen klar und verständlich beschrieben sein. Die Informationen sollen darüber Aufschluss geben, wie der Wert eines Fonds-Anteils oder einer Aktie ermittelt wird, wie hoch der Zinssatz ist, wie lange die Laufzeit ist und wann die Auszahlung erfolgt.
Unter dem Punkt „Risiko“ wird über das mehr oder weniger hohe Kursrisiko des Produktes informiert, zudem wird erläutert, warum es zu Kursschwankungen kommen kann und es wird auch darauf hingewiesen, dass die Anlageform an Wert verlieren kann – dass das man das eingezahlte Geld unter Umständen also nicht komplett zurückbekommt.
Der Punkt Verfügbarkeit gibt Aufschluss darüber, wie flexibel die Geldanlage ist, wann Anleger ihre Fonds-Anteile oder das Zertifikat zurückgeben und aufgelaufene Gewinne einlösen können oder ob es Sperrfristen zu beachten gibt.
Auch ein Blick in die Zukunft wird auf dem Beipackzettel gewagt: Unter Chancen und beispielhafte Szenariobetrachtung“ wird exemplarisch vorgerechnet, welchen Einfluss verschiedene günstige und ungünstige Marktbedingungen auf die Rendite haben. Wichtig zu wissen: Die Rechenbeispiele können– müssen aber nicht so eintreten. Garantiert wird nichts. Detailliert müssen im Beipackzettel außerdem Auskunft über Kosten und Vertriebsgebühren beim Kauf, für das Depot und beim Verkauf der Wertpapiere gegeben werden.
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Beipackzettel für Aktien, Zertifikate, Renten sowie für Futures und Optionen. Auch für den Kauf von Investmentfonds gibt es eine entsprechende Kundeninformation, hier heißt sie aber „Wesentliche Anlegerinformation“. Einige Banken geben freiwillig auch bei Sparprodukten, Vorsorgeprodukte und geschlossene Fonds entsprechende Informationen aus.
Das Produktinformationsblatt muss immer zu einem konkreten Finanzprodukt ausgestellt werden und darf einen Umfang von maximal zwei, in Ausnahmefällen auch drei Seiten umfassen. Die Bank muss es immer dann aushändigen, wenn ein Finanzprodukt empfohlen wird – noch bevor der Kunde einen Orderauftrag oder Vertrag unterschreibt. Wichtig zu wissen: Die Informationen sind rechtlich bindend – die Bank haftet für die Angaben auf dem Beipackzettel.
Die Banken kaufen sich mit dem Aushändigen der Produktinformationen natürlich nicht frei von einer umfassenden Beratung. Als Anleger und Kunde sollte man sich nicht scheuen, bei komplizierten Sachverhalten gründlich nachzufragen. Beispiele für Muster-Beipackzettel kann man sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ansehen.



