Die Beratung bei der Bank ist in Verruf geraten. In der jüngsten Untersuchung der Zeitschrift Finanztest zur Qualität der Anlageberatung von Banken und Sparkassen erreichten nur drei von 21 Geldinstituten die Note „befriedigend“. Die Folgen dieser miserablen Beratungen müssen die Bankkunden tragen - im schlimmsten Fall mit dem Verlust des Ersparten.
Viele Anlageberater gehen im Gespräch zu wenig auf die individuellen Voraussetzungen und Wünsche der Kunden ein und ziehen einfach die aktuellen Standardangebote aus der Schublade. Doch damit muss sich kein Anleger abspeisen lassen. Wirkungsvolle Gegenmaßnahme: Sparer sollten dem Berater von Anfang an signalisieren, dass er einem kritischen Kunden gegenübersitzt, der seine Empfehlungen auf den Prüfstand stellen wird. Schon mit vier kleinen Kniffen können Anleger diese Botschaft deutlich vermitteln.
Checkliste mitbringen
Wer sein Geld zur Bank trägt, sollte sich genau überlegen, welches Ziel er mit der Geldanlage verfolgen will: Will man absolut sicher investieren, zum Beispiel für die Altersvorsorge oder ist man gewillt, für höhere Ertragschancen auch Risiken zu akzeptieren? Bei der Beantwortung dieser grundsätzlichen Frage kann die Anleger-Checkliste vom Verbraucherschutz-Ministerium eine Hilfe sein (erhältlich auf der Internetseite des Ministeriums www.bmelv.de unter dem Stichwort „Finanzcheckliste“). Wer mit der ausgefüllten Checkliste zur Bank kommt, zeigt dem Berater, dass er es mit einem Kunden zu tun hat, der sich gut vorbereitet hat.
Marktkenntnis signalisieren
Dank Internet kann man sich als Anleger heute schnell einen Überblick über die aktuelle Zinslandschaft verschaffen. Soll es im Beratungsgespräch um eine einfache Festzinsanlage gehen, liefern Vergleichsportale die nötigen Vorabinformationen für bestimmte Anlagebeträge und Laufzeiten. Daran sollte das Angebot der Bank gemessen werden. Bei komplexeren Beratungsthemen, wie etwa der Altersversorgung, lohnt es sich, im Vorfeld zum Beispiel das „Finanztest“-Online-Archiv (www.test.de) nach entsprechenden Produkttests und Fachartikeln zu durchforsten. Die wichtigsten Informationen sollten dann ausgedruckt und zum Beratungsgespräch mitgebracht werden.
Überprüfung ankündigen
Bei wichtigen Anlageentscheidungen sollte dem Berater von vornherein signalisiert werden, dass es beim ersten Beratungsgespräch nicht zur Vertragsunterschrift kommen wird. Für den Fall, dass die Anlageempfehlungen einer zweiten Meinung Stand halten, etwa der eines unabhängigen Geld-Experten einer Verbraucherzentrale, wird das Geldinstitut dann eben etwas später zum Zuge kommen. Kundenfreundliche Berater sollten dafür Verständnis haben.
Beratungsprotokoll aktiv mitgestalten
Schon beim Einstieg in das Beratungsgespräch sollten Anleger ihrem Gegenüber klar machen, dass sie auf dem Laufenden sind, was ihre Anlegerrechte angeht. Das gelingt aktuell recht leicht mit der Frage, in welcher Weise der Berater das seit Jahresbeginn bei Wertpapierberatungen gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll erstellen wird. Und in welcher Form es dann der Kunde erhält. Auch während des Gesprächs sollte der Anleger gezielt die Protokollierung bestimmter Beratungsaussagen einfordern. Denn diese könnten im Streitfalle später auch rechtlich relevant werden.
Tipp: Gerät ein Berater durch gezielte Nachfragen des Anlegers fachlich ins Schlingern oder wird er unfreundlich, sollten Kunden sich lieber nach einem anderen Ansprechpartner innerhalb des Instituts oder gleich nach einer anderen Bank umschauen. Qualifizierte und souveräne Berater sollten gut mit der Herausforderung leben können, dass ihnen Kunden bei wichtigen Geldgeschäften auf Augenhöhe begegnen.
(Mit Material der ING-DiBa)
Bei gevestor.de: Welches Riester-Modell passt für mich?



