Nicht nur durch Online-Betrügereien ist das Geld auf dem eigenen Konto in Gefahr. Auch Abzockereien mit betrügerischen Lastschriften machen immer wieder die Runde. Den Kriminellen wird es dabei oftmals nicht allzu schwer gemacht. Denn für Ihre Abzocke brauchen sie nur eine Kontonummer.
Die Masche ist dabei immer ähnlich: Gauner, die an die Kontonummer von Bankkunden kommen möchten, überweisen oft einfach auf gut Glück einen oder wenige Cent auf ein beliebiges Girokonto. Kommt anschließend von der Bank keine Fehlermeldung, dann existiert das Konto tatsächlich. Anschließend buchen Betrüger bei arglosen Bankkunden meist kleinere bis mittelgroße Beträge durch den Einzug per Lastschrift vom Konto ab. Den Namen des Kontoinhabers benötigen sie dabei gar nicht. Denn nach den seit 2009 geltenden gesetzlichen Regeln gibt es bei Überweisungen und Lastschriften kein Abgleich mehr zwischen Kontonummer und Kontoinhaber.
Abbuchungen zurückholen
Bankkunden können jedoch gegen solche Betrugsversuche wehren. Im klassischen Einzugsermächtigungsverfahren kann eine Lastschrift nämlich innerhalb von sechs Wochen nach dem Zeitpunkt des auf die Abbuchung folgenden Rechnungsabschlusses per Widerruf kostenlos zurückgeholt werden. Das bedeutet: Führt die Bank den Abschluss quartalsmäßig durch, was bei privaten Girokonten die Regel ist, dann bleiben dem Bankkunden bis zu viereinhalb Monate Zeit zum Stornieren, erläutert die Ing-DiBa in einer Presseinformation. Handelt es sich um eine innerhalb des europäischen SEPA-Systems ausgeführte Lastschrift, kann der Widerruf innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung erfolgen. Sogar nach Ablauf dieser Fristen ist das Geld aber nicht unbedingt verloren. Weist der Geschädigte glaubhaft nach, dass er dem Abbuchenden keine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann er das Geld noch bis zu 13 Monate nach der Abbuchung wieder zurückholen.
Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren
Deshalb raten die Bank-Fachleute, dass man als Bankkunde regelmäßig seine Kontoauszüge kontrollieren und dabei das Augenmerk auch auf kleinere „krumme“ Beträge richten sollte. Enthält der Kontoauszug eine Abbuchung, deren Herkunft unklar ist, sollte bei der Hausbank nachgefragt und im Betrugsfall schnellstmöglich die Rückholung des Betrags veranlasst werden. Zudem sollte man mit der Herausgabe der eigenen Kontonummer zum Beispiel im Online-Zahlungsverkehr oder in E-Mails sorgfältig umgehen. Und wenn man im Supermarkt mit der ec-Karte bezahlt hat, gehört der Kassenbon in die eigene Tasche – und nicht achtlos liegengelassen.
Beim IBAN-Rechner kann man unkompliziert die internationale Kontonummer (IBAN) herausfinden



