Google Street View: So widerspricht man - Mein Haus nicht, bitte!

Google Street View: So widerspricht man

Mein Haus nicht, bitte!


Nur wenige Stunden nach der Ankündigung des Suchmaschinenbetreibers reagierten Kommunen, Vereine und  Verbraucherschützer mit  Ratschlägen: "Ich empfehle allen Hauseigentümern und Mietern, die nicht wollen, dass ihr Haus, ihr Garten, ihre Wohnung über Google Street View im Internet vermarktet wird, Widerspruch einzulegen", meldete sich zum Beispiel Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund zu Wort.

Ab November sollen die Haus- und Straßenansichten der 20 größten Städte Deutschlands abrufbar sein. Im einzelnen sind dies die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

Die Firma Google bietet neben der größten Internetsuchmachine der Welt verschiedene weitere Angebote im Internet an, unter anderem den Dienst "Google Maps". Darin werden zum Beispiel Luftaufnahmen weltweit vermarktet. In diesem Zusammenhang werden mit der Zusatzfunktion "Google Street View" Straßenansichten und Fotografien von Häusern im Internet angeboten.

Aufgrund der Proteste von Datenschützern und Verbraucherorganisationen räumt Google jetzt Verbrauchern das Recht ein, Widerspruch einzulegen, wenn sie nicht möchten, dass ihr Haus oder ihre Wohnung im Internet veröffentlicht wird.

Das Szenario lässt erahnen, dass der Suchmaschinenbetreiber mit  einer  Flut an Widersprüchen und einem gehörigen digitalen Mehrarbeit rechnet. Und den Gegnern wird bis zum Start auch nicht richtig viel zeit gegeben. Zunächst wird in den nächsten Tagen eine Internet-Seite freigeschaltet (www.google.de/streetview), auf der man vier Wochen lang seinen Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen und fordern kann, dass das Haus oder die Wohnung aus der Straßenansicht entfernt wird.

Nach den vier Wochen schließt Google die Seite wieder, um die eingegangenen Anträge bis zum Start von Street View zu bearbeiten.  Wer schon in der Vergangenheit  Widerspruch eingelegt hat, müsse sich laut Google nicht noch einmal melden - weder schriftlich noch über das Online-Tool. Diese Anträge würden automatisch mit berücksichtigt. Anträge, die sich auf Gebiete außerhalb der ersten 20 Städte beziehen, können danach weiterhin eingereicht werden, heißt es beim Unternehmen.

Natürlich kann man auch einfach abwarten, bis Street View im eigenen Wohnort verfügbar ist. Durch ein einfaches Reporting-Tool soll es dann möglich sein, die Unkenntlichmachung eines Bildes zu verlangen. Das ist in anderen Ländern, wo Street View schon läuft, bereits usus.

Auf der Internetseite des Bundesverbraucherschutzministeriums (www.bmelv.de) gibt es weitere Informationen zu Googles Street View und dem Widerspruchsverfahren.  Außerdem können dort auch Muster-Schreiben heruntergeladen werden.

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Autor: Eva Schiwarth

 
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