In Deutschland rollt eine riesige Erbschaftswelle: Die Nachkriegsgeneration gibt ihr Eigentum weiter. Bereits im vergangenen Jahrzehnt flossen in Deutschland insgesamt zwei Billionen Euro Vermögen an die Erben des Wirtschaftswunders. In den nächsten fünf Jahren, so wird geschätzt, werden jährlich weitere 236 Milliarden Euro folgen, davon allein 110 Milliarden Euro in Form von Immobilien.
Doch was für den Erben auf den ersten Blick wie ein Segen wirkt, kann Probleme mit sich bringen. So bereitet man sich auf den Erbfall vor.
Ein Haus, viele Erben, keine Lösung
Wer heute in Deutschland eine Immobilie erbt, ist – statistisch gesehen – um die 50 und gehört somit zu den geburtenstarken Jahrgängen zwischen 1955 und 1965. Das heißt: Wenn es ans Erben geht, müssen sich in der Regel mehrere Geschwister die Erbmasse teilen.
Was bei Geld meist kein Problem ist, gestaltet sich bei Häusern und Grundstücken als recht schwierig. Denn der oder die neuen Eigentümer stehen eventuell vor unvorhergesehenen Ausgaben. Der Löwenanteil entfällt auf die Auszahlung der geschwisterlichen Erbanteile. "Weil die Vermögensübertragung in der Regel kurzfristig kommt, fehlt dem Hauserben mitunter die Liquidität, um Miterben auszuzahlen. So bleibt in vielen Fällen nur ein Ausweg: die geerbte Immobilie zu veräußern – im Extremfall unter Wert", weiß Jochen Ament, Bausparexperte der Deutschen Bausparkasse Badenia. Das sei oft besonders schmerzvoll, weil das gemeinsame Erbe mit vielen Familienerinnerungen verknüpft ist.
Zusätzlicher Finanzbedarf
Zusätzlicher Fallstrick in Sachen Erbschaft sind die versteckten Kosten, mit denen man oft bei älteren Häusern rechnen muss und die die finanziellen Spielräume für den Erben weiter einschränken können. So braucht man für nötige Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in umweltgerechte Dämmung, Heizung und Fenster sehr schnell einen fünf- bis sechsstelligen Betrag. Bei einer Immobilie aus den 1950er und 1960er Jahren, so die Badenia, müsse man im Schnitt gut 40 Prozent des Objektwertes für Modernisierungsmaßnahmen einkalkulieren.
Meist keine Erbschaftsteuer
Die gute Nachricht: Im Normalfall fällt keine Erbschaftssteuer an. Zwar werden seit dem 1. Januar 2009 Immobilien infolge neuer Regelungen im Erbschaftsteuergesetz mit ihrem Verkehrswert bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. Gleichzeitig wurden jedoch Freibeträge für Ehepartner und Kinder erhöht. Somit kann das „normale“ Eigenheim aber in der Regel – gerade bei mehreren Geschwistern – steuerfrei vererbt werden.
Sicherheitsstrategie gegen Finanzengpässe
Um auf den „Erbfall“ vorbereitet zu sein, hilft nur eines: rechtzeitig vorbeugen und finanzielle Reserven aufbauen, die bei Bedarf genutzt werden können. Grundstock für eine verlässliche Erbvorsorge kann zum Beispiel ein klassischer Bausparvertrag, aber auch andere Finanzprodukte sein, mit denen sich gezielt Kapital ansparen lässt. Kapital, welches man später für Sanierungsmaßnahmen oder die Abfindung von Miterben einsetzen kann. So kann das Elternhaus im Familienbesitz bleiben.
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