Rechtsfallen auf den Weg ins Modelbusiness - Der Traum vom Laufsteg

Rechtsfallen auf den Weg ins Modelbusiness

Der Traum vom Laufsteg


Träumt Ihre Tochter auch den Traum vom Top-Model? Wer auf dem Laufsteg keine Bruchlandung hinlegen will, sollte nicht nur ein hübsches Gesicht haben, sondern auch einige rechtliche Grundlagen kennen. Denn bereits der Einstieg in die Branche ist mit Hindernissen gespickt - angefangen bei der Einwilligung der Eltern über die gesetzlichen Regelungen bis zu den Tricks unseriöser Modelagenturen. Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard gibt Eltern und Jugendlichen Tipps, damit aus dem Modeltraum kein Alptraum wird.

Auch wenn die Eltern mit dem Karriereziel ihres Kindes einverstanden sind, ist zunächst das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Dieses besagt, dass eine "gestaltende Mitwirkung für Kinder und Jugendliche im Medien- und Kulturbereich" nicht ohne Bewilligungsbescheid der zuständigen Jugendschutzbehörde erfolgen darf. Erforderlich für den Antrag sind eine ärztliche Bescheinigung, die Unbedenklichkeitserklärung der Schule im Hinblick auf die erwartete Entwicklung des Leistungsstandes sowie eine Stellungnahme des Jugendamtes. Bietet eine Modelagentur dem Jugendlichen ohne diese Genehmigung einen Job an, stellt das einen klaren Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz dar.

Vorsicht vor schwarzen Schafen 
Inserate und Angebote von Model- und Castingagenturen, die neue Gesichter suchen, gibt es wie Sand am Meer. Aber wie erkennt man, dass eine Agentur seriös arbeitet? Vorsicht ist immer dann geboten, wenn für bestimmte Leistungen gezahlt werden soll, obwohl es noch kein Engagement gab. Das betrifft zum Beispiel Laufsteg- und Schminkkurse. So entschied das Arbeitsgericht Göttingen (23 C 308/96) zugunsten einer jungen Frau, die gegen ihre Agentur klagte. Die junge Frau hätte 200 Euro für Fotos zahlen sollen, ohne dass eine anschließende Vermittlung versprochen oder erbracht wurde.

Achtung Fotorechte! 
Gerade in der Modelbranche wird oft viel versprochen und nur ganz wenig gehalten. Umso wichtiger ist ein Vertrag, der alle Details klar regelt. Insbesondere bei den Fotorechten sollten der genaue Zweck, die beabsichtigte Vermarktung sowie der Zusammenhang der Veröffentlichung festgelegt sein. Wenn der Vertrag beim Thema Fotorechte Lücken aufweist, kann es nämlich zum Beispiel passieren, dass Fotos, die für einen Unterwäschekatalog gemacht wurden, plötzlich auf allen Plakatwänden der Stadt für eine Flirt-Hotline werben. Ist im Vertrag jedoch die Nutzung der Bilder klar abgesteckt und die Agentur verstößt trotzdem dagegen, so greift das Recht des Models am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz KUG/KunstUrhG). Das Model kann dann sein Recht auf Unterlassung, Schadenersatz und gegebenenfalls auf Nachvergütung einfordern. Besonders zu Beginn der Modelkarriere empfehlen die Rechtsexperten der Advocard deshalb, bei Verträgen auf Nummer sicher zu gehen und einen im Medienrecht erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Wie viel darf die Agentur verlangen? 
Besondere Aufmerksamkeit sollte man im Vertrag auch dem Punkt Agenturprovision schenken. Viele Agenturen gönnen sich eine Vermittlerprovision von 25 Prozent und mehr, obwohl deutsche Gerichte diese Praxis mehrfach kritisiert haben. So hat zum Beispiel das Landgericht Düsseldorf die Vermittler-Vergütungsverordnung angewandt und in einem konkreten Fall die Höchstgrenze für die Agenturprovision auf 18 Prozent festgelegt.

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