Es gibt sicherlich schönere Arbeiten als die eigene Steuererklärung. Doch das lästige Belegesammeln kann sich mehr als lohnen. Laut Finanztest bekommen Arbeitnehmer durchschnittlich rund 800 Euro vom Finanzamt zurück.
Arbeitnehmer haben oft beim Finanzamt für 2011 noch ein Guthaben, weil sie viel für ihren Job aus eigener Tasche bezahlt haben. Kommen mehr als 1000 Euro für Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung und andere Werbungskosten zusammen, lohnt es sich, alles in der Steuererklärung nachzuweisen. Viele können allein durch ihren Weg zur Arbeit mehr als 1.000 Euro abrechnen, wenn sie nur 15 Kilometer entfernt von der Firma wohnen – egal ob Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Bahn- oder Mitfahrer.
Auch die Kosten für das Arbeitszimmer zählen steuerlich für viele mit. Bis zu 1.250 Euro kann man danach in der Steuererklärung ansetzen, wenn "für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Außerdem müssen Finanzbeamte berufsbedingte Reisekosten und doppelte Haushaltsführung, Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Computer, bestimmte Weiterbildungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden und natürlich auch die Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit berücksichtigen.
Zudem hat garantiert eine Steuerersparnis sicher, wer seine Rechnungen für Handwerker und andere Dienstleister für Arbeiten im Haushalt abrechnet. Und das gilt nicht nur für die, die ein eigenes Haus bewohnen. Auch an der Nebenkostenabrechnung, die man vom Vermieter bekommt, kann man das Finanzamt beteiligen: Kosten für die Heizungswartung oder Malerarbeiten im Treppenhaus, die der Vermieter auf alle Mieter umgelegt hat, gehören zu den anrechenbaren Handwerkerleistungen wie auch "haushaltsnahe Dienstleistungen" wie Hausmeisterdienste oder Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst. Insgesamt kann man 20 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Lohn- und Fahrtkosten geltend machen, Materialkosten werden vom Finanzamt nicht übernommen.
Eltern erhalten Geld zurück, wenn für das Kind die Freibeträge günstiger als das Kindergeld sind. Nicht vergessen sollten sie ihre Betreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Geburtstag und für behinderte Kinder ohne Altersgrenze geltend zu machen.
Wer seine Steuererklärung online per Computer zum Finanzamt schickt, bekommt den Steuerbescheid oft schneller. Dazu kann jeder das Gratis-Programm des Finanzamtes Elster-Formular oder ein gekauftes Formular nutzen. Bis zum 31. Mai 2012 muss die Erklärung beim Finanzamt sein. Wer das nicht schafft, sollte vorher schriftlich um Fristaufschub bitten, damit das Finanzamt keine Verspätungszuschläge verlangt.
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