Nie zuvor gab es in Deutschland so viel zu erben wie heute: In den kommenden Jahren werden jährlich rund 130 Milliarden Euro vererbt, die Hälfte davon in Form von Immobilieneigentum. Von den heutigen Immobilienbesitzern ist ein Großteil über 70 Jahre alt. Zeit, sich Gedanken zu machen, wer die Immobilie nach ihrem Tod besitzen soll. Doch nur ein Viertel der Erblasser hinterlegen eine letztwillige Verfügung und regeln die Erbfolge selbst.
Erben per Gesetz
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Gibt es mehr als einen Erben, muss sich die Erbengemeinschaft auf ein gemeinsames Vorgehen im Umgang mit dem Nachlass einigen. Dabei kommt es oft zu Konflikten.
Ein Beispiel zum Erben ohne Testament: Ein Ehepaar mit zwei Kindern besitzt eine selbst genutzte Immobilie, die zur Hälfte dem Mann und der Frau gehört. Liegen weder Testament noch Ehevertrag vor, erben beim Tod des Vaters die Frau die Hälfte des Vermögens und die Kinder je ein Viertel. Die Witwe kann die Entscheidungen über die Immobilie nicht ohne die Zustimmung der Kinder treffen – zum Beispiel bei grundlegenden Renovierungsarbeiten oder bei einer Vermietung. Die Kinder können darüber hinaus verlangen, dass die Mutter anteilig die ortsübliche Miete zahlt.
Dies ließe sich vermeiden, wenn der Ehemann in seinem Testament festlegt, dass seine Frau die Alleinerbin des Vermögens sein soll. Bestehen die Kinder in diesem Fall nach seinem Tod auf ihren Pflichtteil, muss die Witwe die Immobilie nach neuem Erbrecht nicht veräußern, sondern kann ihre Zahlungen stunden.
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