Bei Schäden durch Hochwasser werden viele Betroffene kein Geld von Versicherungen erhalten, weil ihnen der passende Versicherungsschutz fehlt. Die Stiftung Warentest gibt Hinweise, für welche Hochwasserschäden Ersatz von der Versicherung möglich ist.
Überschwemmungsschäden am Haus müssen die Eigentümer in der Regel selbst bezahlen. Sie erhalten die Schäden aber doch ersetzt, wenn sie zusätzlich zu einer Wohngebäudeversicherung eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Versicherte müssen meist 10 Prozent des Schadens selbst tragen. Steht das Haus aber in einer Region, die regelmäßig von Überschwemmungen betroffen ist, ist sie entweder gar nicht oder nur zu einem sehr hohen Beitrag zu bekommen. Wer in Ostdeutschland wohnt und für die Wohngebäudeversicherung noch eine alte DDR-Police hat, ist hingegen gegen Überschwemmungen versichert. Heute führt die Allianz diese Policen weiter.
Die Hausratversicherung zahlt für Schäden durch Überschwemmungen normalerweise nicht. Nur in der sogenannten erweiterten Hausratversicherung der ehemaligen DDR sind Schäden durch Überschwemmungen im Versicherungsschutz enthalten. Ansonsten muss - analog zur Wohngebäudeversicherung - zusätzlich eine erweiterte Elemantarschadenversicherung abgeschlossen sein. Überschwemmungsschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko. Ausnahme: Der Besitzer war rechtzeitig gewarnt und hat es schuldhaft versäumt, sein Fahrzeug in Sicherheit zu bringen.
Der ausführliche Informationen zu den einzelnen Versicherungen udn was man tun muss, wenn man vom Hochwasser betroffen ist, gibt es unter www.test.de/hochwasser.
Bei gevestor.de: Leitfaden zur Hausrat-Versicherung



