Für Unwetterschäden kommen verschiedene Versicherungen auf, je nach dem, was beschädigt wurde und wodurch.
Schäden am Haus und der Gebäudesubstanz
Für Hausbesitzer und Vermieter ein Muss – die Wohngebäudeversicherung. Fegt ein Sturm Ziegel vom Dach und es regnet ins Haus, kommt die Police für Schäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen auf. Abgedeckt sind auch die Folgeschäden an Wänden, Fliesen und Fußböden. Eine so genannte "verbundene" Wohngebäudeversicherung schließt sogar Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein. Allerdings sind die Prämien für einen solchen Schutz regional unterschiedlich hoch. In Gegenden, in denen Blitz, Donner und Starkregen häufig wüten, ist es deshalb deutlich teurer, einen umfassenden Schutz zu erhalten. Auch sollte man ab und an die Deckungssumme überprüfen, um nicht eine Unterversicherung zu riskieren und dann auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben.
Wenn die Einrichtung hinüber ist
Die Hausratversicherung kommt nicht nur für Einbruch-, Brand- und Leitungswasserschäden auf. Sie ersetzt Schäden an allen losen Gegenständen im Haus oder der Wohnung, so zum Beispiel Sturmschäden, wenn zum Beispiel ein Orkan das Dach abdeckt und eindringender Regen die Möbel ruiniert. Anders sieht es aus, wenn Fenster und Türen zu Bruch gehen. Solche Schäden übernimmt die Hausratversicherung in der Regel nicht. Auch außen am Haus montierte Satellitenschüsseln, Antennen und Jalousien sind in der Regel nur bis zu einer bestimmten Summe eingeschlossen.
Schäden am Auto
Wird das Auto bei einem Sturm durch Hagel, einen umstürzenden Baum, Dachziegel oder andere Gegenstände beschädigt, springt dafür die Teilkaskoversicherung ein. Sie bezahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt den aktuellen Wert des Autos. Erfreulich: Die Versicherung wird nach einem Schaden in der Regel nicht hochgestuft. Auch bei Überschwemmungen ist das Auto versichert. Aber: Wer Überschwemmungsgebiete nach Aufforderung durch die Polizei nicht verlässt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und bekommt den Schaden nur anteilig ersetzt.
Auf die Windstärke kommt es an
Ob Hausrat-, Wohngebäude- oder Autoversicherung: Generell werden von den Versicherungen Schäden nur anerkannt, wenn das Unwetter als Sturm eingestuft wird. Dabei muss der Wind mit mindestens Windstärke acht blasen. Bei geringeren Windstärken zahlen Wohngebäude- und Hausratversicherung in der Regel nicht - auch dann nicht, wenn trotzdem Schäden entstanden sind. Sturmwarnungen in Hörfunk und Fernsehen sollten grundsätzlich ernst genommen werden. Autobesitzer, die ihren Wagen nicht in die Garage fahren, und Hauseigentümer, die Fenster und Türen nicht schließen, handeln fahrlässig und haben auch bei starken Stürmen keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Zurück zu Teil 1: Was man im Schadensfall tun muss
Bei tarifevergleichen.com finden Sie die günstigste Hausratversicherung



