Versicherungs-ABC: Haftpflicht - Für den schlimmsten Fall

Versicherungs-ABC: Haftpflicht

Für den schlimmsten Fall


Der Radfahrer, der einen Unfall verursacht,  der Freizeitsportler, der einen anderen verletzt, spielende Kinder, die  einen Autofahrer zur Vollbremsung mit fatalen Folgen zwingen, der nicht gestreute Bürgersteig, auf dem jemand stürzt... Gegen all diese Risiken schützt die Privat- Haftpflicht- Versicherung. Die Police deckt die typischen Risiken des Alltags ab.

Egal ob jemand einen Schaden vorsätzlich oder aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit oder  aus Versehen  verursacht:  Laut Gesetz ist er zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet. Und das kann bei Personenschäden oder einem Brand, den man verursacht hat, leicht in die Millionen gehen. Man haftet immer mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Das bedeutet, dass man notfalls bis ins Rentenalter zahlen muss. Hiervor kann nur die Privathaftpflichtversicherung bewahren. Sie prüft Schadensersatzansprüche, wehrt unberechtigte ab und ersetzt berechtigte. Deshalb küren Verbraucherschützer die private Haftpflichtversicherung unengeschränkt zur wichtigsten Absicherung für jeden Haushalt, egal ob Single oder Familie.

Auch wenn der Name es  vielleicht  besagt, eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht nicht. Sie ist in Deutschland  zumindest für den privaten Bereich eine freiwillige Absicherung. Anders sieht es aus, wenn man  Halter eines Fahrzeuges ist, oder zum Beispiel als Jäger regelmäßiog mit Schusswaffen umgeht. Hier wird die  Haftpflichtversicherung per gesetz vorgeschrieben.

Beim Abschluss einer Haftpflicht-Police sollte man genau darauf achten, welche Risiken   im Vertrag abgesichert sind, bzw. welche ausgeschlossen sind. So sind  zum Beispiel Schäden, die durch die eigenen Haustiere entstehen, Verlust von Schlüsseln, das Hüten fremder Hunde oder andere Spezial-Risiken nicht oder nur mit Aufpreis in der Haftpflicht abgesichert.  Wichtig ist auch, dass man mit der Versicherungsgesellschaft eine möglichst hohe Deckungssumme  sowohl bei Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden vereinbart.

In die private Haftpflichtversicherung sind auch Ehegatten und Kinder einbezogen. Lebt aber ein anderer pflegebedürftiger Verwandter (etwa die Großeltern) im selben Haushalt wie der Versicherungsnehmer, muss für diese Person eine gesonderte private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Kinder sind solange mitversichert, solange sie unverheiratet und minderjährig sind. Für volljährige Kinder gilt der Versicherungsschutz nur, solange sie sich in der Schul- oder beruflichen Erstausbildung befinden.

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